Honorar
Wie wird unser Honorar kalkuliert?
Für unsere Kunden haben wir uns für die höchstmögliche Kostentransparenz entschieden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Erstellung jedes Immobiliengutachtens zum Festpreis an. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten!
Unser Honorar wird individuell auf der Basis des zu erwartenden Aufwands berechnet. Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes und attraktives Angebot, das speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Objektart und -größe
(z.B. Gewerbe oder Wohnen, Wohnung oder Wohnhaus)

Rechte, Beschränkungen oder Lasten
(z.B. Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Baulasten, Altlasten etc.)

Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen
z.B. Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Grundbuchauszug

Nebenkosten
(z.B. Fahrtkosten, Kosten für Mehrausfertigungen des Gutachtens)
Optional ist auch eine Beauftragung nach Zeitaufwand möglich.
Der Stundesatz liegt derzeit bei 140,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Honorar für Gerichtsgutachten:
Gerichtsgutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet, das klare Vorgaben zur Vergütung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren macht. Die Vergütungshöhe richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren wie dem Aufwand, der fachlichen Qualifikation des Gutachters und dem Schwierigkeitsgrad des Gutachtens.